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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundes wurde am 12.01.2024 an neue beihilferechtliche Regelungen angepasst

Diese Anpassungen (Veröffentlichungspflicht nach Art. 9 AGVO auf der Beihilfentransparenzwebseite der EU-Kommission) betreffen ausschließlich Unternehmen. Die Veröffentlichungspflicht auf der Beihilfentransparenzwebseite gilt für alle Einzelbeihilfen über 100.000 Euro, die ab dem 01.01.2024 bewilligt werden. 

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Die aktuelle Richtlinie mit Änderungen gilt vorbehaltlich beihilferechtlicher oder sonstiger Änderungserfordernisse bis zum 31. Dezember 2024.

 

Bayerisches Förderprogramm Digitalbonus verlängert

03.01.2024: Die ursprünglich bis 31. Dezember 2023 befristete Richtlinie wurde bis 30. Juni 2024 verlängert und soll dann von einem Nachfolgeprogramm abgelöst werden.

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.