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Finanzierung und Fördermittel

Zuschüsse erfolgreich beantragen

Beispiel I: FuE-Zuschüsse

Arbeiten in förderwürdigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten müssen den Stand der Technik verbessern und technische Risiken aufweisen. „Fleißarbeiten” und Rationalisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Unterschieden wird zwischen:

  • „Industrieller Forschung”:
    Bezeichnet planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirklichung erheblicher Verbesserungen nutzen zu können.
    Hierzu zählt NICHT die Schöpfung von Prototypen, die unter „Experimentelle Entwicklung” fallen.
  • „Experimentelle Entwicklung”:
    Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen/Pilotprojekten ist eingeschlossen, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handelt und seine Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre.

Die Zuschusshöhe liegt zwischen 25 und 75 %. Da nicht rückzahlbare Zuschüsse eine Anteilsfinanzierung darstellen, muss der förderprogrammspezifische Eigenanteil aus Umsatzerlösen, Darlehen oder Eigenkapital sichergestellt werden.

Sprechen Sie uns an!

Das Ingenieurbüro Stefan Grosse Innovations- und Umweltmanagement SGIuM prüft Ihre Projektideen im Rahmen des Innovationsmanagements unverbindlich und kostenlos vor.

Gern unterstützen wir dann Ihre Erfolg versprechenden Vorhaben bei der Projektskizze und Antragstellung und betreuen Sie auf Wunsch auch bis zum Projektabschluss, z. B. durch Kontakte zu Projektträgern, beim Mittelabruf und der Berichterstellung. Im Zusammenhang mit der Antragstellung anfallende rechtliche Beratung erfolgt durch mit uns zusammenarbeitende Rechtsanwälte.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach Förderprogrammen und der Beantragung nachfolgender Landes- und Bundeszuschüsse sowie Darlehen:

  • Patente
  • Gründung
  • Investitionen
  • Energiemanagement
  • Forschung und Entwicklung
  • allgemeine Beratungsförderung
  • Potenzialberatung / Materialeffizienzberatung

Beispiel II: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites Programm der marktorientierten Technologieförderung für mittelständische Unternehmen. Gefördert werden in Deutschland betriebene Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE), die innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen zum Ziel haben, sowie ergänzende Leistungen zu deren Markteinführung.

Das Förderprogramm für mittelständische Unternehmen ist technologie- und branchenoffen und fördert risikobehaftete Vorhaben von Unternehmen und Kooperationen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie FuE-Kooperationsprojekte von

  • mindestens zwei Unternehmen
  • mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung

zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Auch eine Kooperation mit ausländischen Kooperationspartnern ist möglich.

 Link zur Programminformation des BMWi