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Lernende Produktionstechnik – Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Produktion (ProLern) *)
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bis spätestens 10. Februar 2020 sind Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Der Einsatz von KI-Technologien in der Produktion soll insbesondere durch die Entwicklung, Erprobung und prototypische Einführung einer lernenden Produktionstechnik beschleunigt werden.
Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Funktionalität von Maschinen und Fertigungshilfsmitteln der Fertigungstechnik durch den verstärkten Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI), z. B. durch das maschinelle Lernen, zu erhöhen. Die Potenziale der KI im Fertigungseinsatz sollen aufgezeigt und beschleunigt erschlossen werden. Hierzu sollen Methoden und Werkzeugen der KI entwickelt oder weiterentwickelt sowie Lösungen beispielhaft implementiert und prototypisch unter realitätsnahen Bedingungen an und in Maschinen und Fertigungshilfsmitteln erprobt werden.
Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben sollen zu einer (und/oder):
- signifikanten Vereinfachung und verbesserten Transparenz
sowohl der Maschinenbedienung und -nutzung als auch der Verfahrensführung,
- Weiterentwicklung und Verbesserung der Mensch-Maschine-Interaktion,
- erhöhten Produktivität der Fertigungsverfahren,
- Verkürzung von Anlaufzeiten,
- Verbesserung der Sicherheit und Stabilität von Fertigungsverfahren,
- Erhöhung der Produktqualität,
- verbesserten Maschinen- und Verfahrenszuverlässigkeit und
- Verbesserung der Ressourceneffizienz
führen.
Link zur Bekanntmachung
Förderung von Projekten für den Forschungsschwerpunkt „Zukunft der Arbeit: Mittelstand – innovativ und sozial“ im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms „Zukunft der Arbeit“ *)
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Einreichungsstichtage für Skizzen in schriftlicher und elektronischer Form sind:
- 2. März 2020
- 1. September 2020
Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, technikinduzierte Veränderungen in Unternehmen durch Maßnahmen der Arbeitsgestaltung und -organisation zu managen.
Mit der steigenden Informatisierung, Flexibilisierung und Individualisierung von Produkten und Dienstleistungen kommt es für Unternehmen und deren Mitarbeiter zu einem Anstieg der Komplexität, weil menschliches Wissen, maschinelle Daten und Prozessinformationen gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Die Bewältigung der Wissens- und Informationsmenge ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel eine zunehmende Herausforderung.
Kollaborationswerkzeuge und Konzepte zur innerbetrieblichen und überbetrieblichen Verteilung von Daten und Wissen besondere Chancen.
Link zur Bekanntmachung
Zivile Sicherheit - Schutz vor organisierter Kriminalität II im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023" *)
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Eine Projektskizze je Verbund - Einzelvorhaben sind nicht zulässig - soll spätestens zum 15. Februar 2019 online sowie rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg, vorliegen.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die planmäßige Begehung von Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität zu verhindern oder Ermittlungsbehörden die Aufklärung von Taten und die Verfolgung von Straftätern zu erleichtern. Isolierte Insellösungen sollen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden.
Link zur Bekanntmachung
Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen *)
→ derzeit keine aktuelle Bekanntmachung / Ausschreibung
Werkstoffplattform Hybride Materialien (HyMat): neue Möglichkeiten, neue Marktpotenziale *)
→ derzeit keine aktuelle Bekanntmachung / Ausschreibung
Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind Verbundvorhaben. Einzelvorhaben sind nicht zulässig!
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Neue Werkstoffe können helfen, die Material- und Energieeffizienz zu steigern und die Lebensqualität zu verbessern. Das BMBF-Förderprogramm "Vom Material zur Innovation" verfolgt mit seiner bis 2027 angelegten Förderstrategie die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch werkstoffbasierte Produkt- und Verfahrensinnovationen unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs an Werkstoffentwicklungen sowie den Ausbau einer umfassenden industriellen und institutionellen Material- und Fertigungskompetenz. In der Werkstoffplattform HyMat soll die Marktfähigkeit von materialbasierten Technologien, die bereits einen gewissen technologischen Reifegrad erreicht und die gleichzeitig ein breites Anwendungspotenzial haben, gefördert und noch bestehende Innovationshindernisse adressiert werden. Die Werkstoffplattform stellt in diesem Sinne eine forschungs- und entwicklungsbasierte Innovationsmaßnahme dar.
Volltext der Programmbeschreibung
*) Bitte beachten Sie, dass die Auszüge zu hier ausgewählten Förderbekanntmachungen nur zu Ihrer Information dienen. Rechtlich verbindlich ist jeweils allein die im Bundesanzeiger verkündete Fassung.