Lupe

Förderinitiative Bayern im Handlungsfeld „Materialien und Werkstoffe“: Aufruf „Werkstoffe für energieeffizientere, ressourcen- und umweltschonendere Technologien und Produkte“ *)

→ Zweistufiges Förderverfahren, Projektskizzen sind vorzulegen bis zum:
     • 10. Mai 2024
     • 05. Oktober 2024
     • 28. März 2025


Förderfähig im Rahmen dieses Aufrufes sind Verbundvorhaben. Einzelvorhaben sind nicht zulässig!

Die Realisierung von umweltschonenderen Produkten und Technologien mit einem geringeren Verbrauch von materiellen und energetischen Ressourcen erfordert eine effizientere Ressourcennutzung, die u.a. durch Maßnahmen wie beispielsweise

  • Steigerung der Materialeffizienz
  • Substitution knapper, nicht erneuerbarer Rohstoffe
  • Kreislaufführung von Materialien
  • Nutzung von Sekundärrohstoffen
  • Verlängerung der Produktlebensdauer bzw. Nutzungsdauer
  • Einsatz von Leichtbaumaterialien
  • Rohstoffschonendere und abfallärmere Produktion

erreicht werden kann. Materialentwicklungen und -verbesserungen bilden hierfür häufig die Grundlage.

Im Fokus dieses Aufrufs stehen daher innovative Material- und Werkstoffentwicklungen, die neue Impulse für eine nachhaltige Entwicklung von energieeffizienteren, ressourcen- und umweltschonenderen Technologien und Produkte geben können.

Der werkstofftechnologische Innovationsgehalt der Vorhaben muss sich dabei deutlich vom Stand der Technik abheben.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern,
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.

 Volltext des Aufrufes
 Volltext der Richtlinie

 

Multinationale und translationale Forschung im Rahmen des ERA-NET NEURON zu bidirektionalen Interaktionen zwischen Gehirn und Körper *)

→ Projektskizzen sind bis zum 08. März 2024 vorzulegen
 
Die menschliche Gesundheit zu verbessern, zu erhalten sowie während und nach Erkrankungen wiederherzustellen, findet sich in weltweiten Bestrebungen wieder. In Europa leiden 15 bis 20 % Menschen unter psychischen Problemen. Neurologische Erkrankungen stellen eine der Hauptursachen für vorzeitigen Tod und Behinderung dar. Die Gesundheitsforschung im Bereich des zentralen Nervensystems ist aus diesen Gründen von priorisierter Bedeutung.
Die Erforschung bidirektionaler Wechselwirkungen zwischen zentralem Nervensystem und Körper ist ein aktuelles Themfeld. Das genauere Verständnis der zugrunde liegenden pathophysiologischen Prozesse soll ermöglichen, neue präventive und therapeutische Ansätze zur Erhaltung und Verbesserung der Hirngesundheit zu entwickeln.
 
Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis der bidirektionalen Wechselwirkungen zwischen dem zentralen Nervensystem und dem Körper bei der Entstehung und dem Fortschreiten neurologischer und psychischer Er­krankungen zu verbessern. Auf dieser Basis können das Behandlungsrepertoire erfolgversprechender therapeutischer Ansätze erweitert, die Diagnosemöglichkeiten präzisiert und die Prävention verbessert werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit im Verbund zu einer besseren internationalen und interdisziplinären Vernetzung der deutschen Forschungsgruppen führen.
 
Antragsberechtigt sind:

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs­einrichtung), in Deutschland verlangt.
  • Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraus­setzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.4 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des Antrags.

 Volltext der Bekanntmachung

 

 
*) Bitte beachten Sie, dass die Auszüge zu hier ausgewählten Förderbekanntmachungen nur zu Ihrer Information dienen. Rechtlich verbindlich ist jeweils allein die im Bundes- oder Staatsanzeiger verkündete Fassung.